Die Bayerische Verfassung

Die Bayerische Verfassung existiert seit der unmittelbaren Nachkriegszeit. Sie wurde auf Veranlassung der US-Besatzungsmacht durch den vorbereitenden Verfassungsausschuss ausgearbeitet. Beim Volksentscheid am 01.12.1946 stimmten 70,6 % der teilnehmenden bayerischen Bürger der Verfassung zu, sodass sie am 08.12.1946 in Kraft treten konnte.

Bis dato kam es zu lediglich sieben (meist kleineren) Änderungen der Verfassung, die alle durch Volksentscheid bestätigt wurden. Die Grundentscheidungen der Verfassung blieben – von der Abschaffung des Senats abgesehen – weitestgehend erhalten.

Die Bayerische Verfassung besteht heute aus folgenden Teilen:

Auf diesen Seiten sollen die wichtigsten Bestimmungen der Bayerischen Verfassung erläutert werden.

Click to rate this post!
[Total: 191 Average: 4.9]